Spezialisierte Beratung

AHV/IV-Beratung für Ihre optimalen Rentenansprüche

Profitieren Sie von unserer spezialisierten Expertise im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen.

AHV/IV-Beratung

Unsere Beratungsleistungen im Überblick

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung für alle Aspekte der AHV und IV, angepasst an Ihre individuelle Situation.

AHV-Beratung

AHV-Beratung im Überblick

  • Optimierung Ihrer AHV-Rente
  • Beratung zur Frühpensionierung
  • Korrektur fehlerhafter Berechnungen
  • Beratung zu Beitragslücken

Optimale Altersvorsorge mit der AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die wichtigste Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Die richtige Planung und Kenntnis aller Möglichkeiten kann einen erheblichen Unterschied in Ihrer finanziellen Situation im Ruhestand bedeuten.

Unsere AHV-Beratung umfasst eine detaillierte Analyse Ihres individuellen AHV-Kontos, die Identifikation von Beitragslücken und die Entwicklung einer Strategie zur Optimierung Ihrer Altersleistungen. Wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rentenbezugsvarianten, wie beispielsweise Frühpensionierung oder Rentenaufschub.

Mit unserer Hilfe können Sie fundierte Entscheidungen treffen, die erhebliche Auswirkungen auf Ihre lebenslangen AHV-Leistungen haben können. Wir klären zudem Fragen zur Witwen-/Witwerrente, Waisenrente oder zu internationalen Aspekten der Altersversicherung.

Unser Expertenteam berät Sie unter anderem zu:

  • Optimale Planung des Rentenbezugs
  • Ausgleich von Beitragslücken
  • Internationale Rentenkoordination
  • Hinterlassenenrenten

Warum Sie uns Ihre AHV/IV-Anliegen anvertrauen sollten

Spezialisiertes Fachwissen

Unser Team verfügt über tiefgreifendes Spezialwissen im Bereich AHV/IV und ist stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Diese Expertise ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu bearbeiten.

Erfahrung mit Behörden

Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit AHV/IV-Stellen kennen wir die internen Abläufe und Beurteilungskriterien. Diese Insider-Kenntnisse helfen uns, Ihre Anliegen gezielt und erfolgreich zu vertreten.

Individuelle Betreuung

Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist. Daher analysieren wir Ihre persönlichen Umstände detailliert und entwickeln eine massgeschneiderte Strategie, die Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt.

Nachweisliche Erfolge

Unsere hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von AHV/IV-Ansprüchen spricht für sich. Wir haben bereits zahlreichen Klienten geholfen, ihre berechtigten Leistungen zu erhalten oder fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren.

Transparente Preisgestaltung

Wir bieten klare und nachvollziehbare Honorarmodelle für unsere AHV/IV-Beratung, angepasst an Ihre Bedürfnisse.

Erstberatung

Erste Orientierung zu Ihren Ansprüchen

Kostenlos
  • Persönliches Gespräch (ca. 60 Min.)
  • Erste Einschätzung Ihrer Situation
  • Grundlegende Informationen zu Ihren Ansprüchen
  • Beratung zu weiteren Schritten
Termin vereinbaren
Meistgewählt

Standardberatung

Umfassende Analyse und Beratung

180 CHF / Stunde
  • Detaillierte Analyse Ihrer Situation
  • Prüfung aller relevanten Unterlagen
  • Individuelle Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei Antragsstellung
  • Schriftliche Zusammenfassung
Termin vereinbaren

Vertretungsmandat

Umfassende rechtliche Vertretung

Ab 450 CHF
  • Komplette rechtliche Vertretung
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren
  • Erstellung aller erforderlichen Dokumente
  • Kommunikation mit Behörden
  • Vertretung bei Anhörungen und vor Gericht
Anfrage stellen

Hinweis zu unseren Honoraren

Die angegebenen Preise dienen als Orientierung. Je nach Komplexität Ihres Falles kann der tatsächliche Aufwand variieren. Wir bieten auch erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an, bei denen das Honorar teilweise vom erreichten Ergebnis abhängt.

In bestimmten Fällen können Rechtsschutzversicherungen die Kosten für unsere Dienstleistungen übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben.

Erfolgsgeschichten unserer Klienten

Konkrete Beispiele, wie wir unseren Klienten bei AHV/IV-Fragen helfen konnten.

Korrektur des Invaliditätsgrades

Ein 48-jähriger Klient mit chronischen Rückenbeschwerden erhielt einen IV-Bescheid mit einem Invaliditätsgrad von nur 30%, was keinen Rentenanspruch begründete. Nach unserer detaillierten Prüfung stellten wir fest, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen nicht korrekt bewertet wurden.

Wir legten Widerspruch ein und sorgten für eine umfassende medizinische Neubegutachtung. Das Ergebnis: Der Invaliditätsgrad wurde auf 65% korrigiert, was einen Anspruch auf eine 3/4-Rente begründete. Zusätzlich erhielt unser Klient eine erhebliche Nachzahlung für den Zeitraum der fehlerhaften Einstufung.

Bearbeitungszeit: 8 Monate Erfolgsfall

Optimierung der AHV-Rente

Eine 63-jährige Klientin plante ihre Frühpensionierung und war unsicher, welche Auswirkungen dies auf ihre AHV-Rente haben würde. Sie befürchtete erhebliche finanzielle Einbussen durch die Rentenkürzung bei vorzeitigem Bezug.

Unsere Analyse ihres AHV-Kontos zeigte Beitragslücken, die durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden konnten. Zudem entwickelten wir eine Strategie, bei der sie zunächst nur eine Teilrente bezog und weiterhin teilzeitbeschäftigt blieb. Diese Lösung ermöglichte ihr einen früheren Ruhestand, ohne die langfristigen finanziellen Nachteile einer vollständigen Frühpensionierung hinnehmen zu müssen.

Bearbeitungszeit: 3 Monate Erfolgsfall

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung

Füllen Sie das Formular aus

Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen zurück, um einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung zu vereinbaren.

So läuft die Erstberatung ab

  1. 1

    Terminvereinbarung

    Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen, um einen passenden Termin zu vereinbaren - persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz.

  2. 2

    Vorbereitung

    Nach der Terminbestätigung erhalten Sie eine Liste mit Unterlagen, die für eine effektive Beratung hilfreich sein können. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser können wir Sie beraten.

  3. 3

    Beratungsgespräch

    Im etwa 60-minütigen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, besprechen Ihre Anliegen und geben eine erste rechtliche Einschätzung. Sie erhalten konkrete Informationen zu möglichen weiteren Schritten.

  4. 4

    Weiteres Vorgehen

    Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob und wie Sie fortfahren möchten. Bei Beauftragung unserer Kanzlei entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen.

Unterlagen für die Erstberatung

  • AHV-Ausweis
  • Aktueller AHV-Auszug / IV-Bescheide
  • Korrespondenz mit AHV/IV-Stellen
  • Medizinische Unterlagen (bei IV-Fällen)

Fachkundige AHV/IV-Beratung in der Schweiz

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bilden als erste Säule ein fundamentales Element der schweizerischen Sozialversicherung. Trotz ihrer zentralen Bedeutung für die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sind die rechtlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen für viele Versicherte schwer durchschaubar.

Die AHV soll primär die Existenzsicherung im Alter gewährleisten. Doch bereits die Berechnung der individuellen Rentenansprüche kann komplex sein: Beitragsjahre, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Einkommen während der gesamten Erwerbszeit und verschiedene Berechnungsformeln fließen in die Rentenhöhe ein. Hinzu kommen strategische Entscheidungen wie der optimale Zeitpunkt des Rentenbezugs, die Auswirkungen eines Vorbezugs oder Aufschubs sowie die Koordination mit anderen Vorsorgekomponenten.

Noch komplexer gestaltet sich die Situation bei der Invalidenversicherung. Die Feststellung des Invaliditätsgrades als Grundlage für den Rentenanspruch folgt einem vielschichtigen Verfahren, das medizinische Beurteilungen, Vergleichseinkommen und verschiedene Berechnungsmethoden umfasst. Zudem unterscheiden sich die Beurteilungskriterien je nach Erwerbsstatus und Art der Einschränkung.

Änderungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Die regelmäßigen Reformen der Sozialversicherungen – wie zuletzt die AHV 21 oder die kontinuierlichen Anpassungen der IV – führen zu einem stetigen Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ohne fundierte Kenntnis dieser Entwicklungen laufen Versicherte Gefahr, berechtigte Ansprüche nicht wahrzunehmen oder falsch einzuschätzen.

Eine qualifizierte AHV/IV-Beratung kann in diesem komplexen Umfeld entscheidend sein. Sie bietet nicht nur Orientierung im Dickicht der gesetzlichen Bestimmungen, sondern identifiziert auch individuelle Optimierungspotenziale. Ein erfahrener Berater kann Fehler in Rentenbescheiden erkennen, bei der korrekten Antragstellung unterstützen und im Bedarfsfall rechtliche Schritte einleiten, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Besonders wertvoll ist eine spezialisierte Beratung in Übergangs- oder Veränderungssituationen: bei anstehender Pensionierung, bei gesundheitlichen Einschränkungen, bei internationalen Rentenansprüchen oder bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation. Hier können frühzeitige Weichenstellungen erhebliche langfristige Auswirkungen haben.

Die Investition in kompetente Beratung zahlt sich häufig mehrfach aus: Durch die Optimierung der Rentenleistungen, die Korrektur fehlerhafter Bescheide oder die Durchsetzung übersehener Ansprüche können sich erhebliche finanzielle Vorteile ergeben – oft über die gesamte Rentenphase hinweg.

Für eine umfassende und zielorientierte AHV/IV-Beratung ist spezialisiertes Fachwissen unerlässlich. Juristen mit Expertise im Sozialversicherungsrecht können nicht nur die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen korrekt interpretieren, sondern auch relevante Gerichtsentscheidungen und Verwaltungspraxis in ihre Beratung einbeziehen. Diese Fachkompetenz, gepaart mit Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden, bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung der Versicherteninteressen.