Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen RentenRecht (nachfolgend "wir", "uns" oder "Kanzlei") und unseren Klienten (nachfolgend "Sie" oder "Klient") über die Erbringung rechtlicher Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bereich des Rentenrechts.

Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung einer schriftlichen Mandatsvereinbarung oder durch die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit durch die Kanzlei zustande. Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Mandats besteht nicht.

Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Klienten begrenzt. Ein Beratungserfolg kann nicht garantiert werden.

Die vereinbarte rechtliche Beratung umfasst ausschließlich das schweizerische Recht. Die rechtliche Beratung bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Rechtslage und berücksichtigt die Rechtsprechung und Praxis der zuständigen schweizerischen Behörden.

Wir sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden wir Ihre Zustimmung im Voraus einholen.

3. Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient ist verpflichtet, uns sämtliche für die Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die unverzügliche Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten.

Der Klient verpflichtet sich, während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit uns mit Gerichten, Behörden, Versicherungsträgern, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen.

Der Klient verpflichtet sich, sämtliche während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Schriftstücke, Mitteilungen und Informationen von Gerichten, Behörden und anderen Beteiligten unverzüglich an uns weiterzuleiten.

Der Klient ist verpflichtet, die ihm übermittelten Schriftsätze und Vertragsentwürfe sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Unsere Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder nach vereinbarten Pauschalen. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Zwischenabrechnungen zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich, bei Pauschalvereinbarungen nach den vereinbarten Bedingungen.

Auslagen und Fremdkosten (z.B. Gerichtskosten, Gebühren für Register- und Grundbuchauszüge, Kosten für Übersetzungen, Reisekosten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden.

Eine Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Kostenerstattung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren

In behördlichen und gerichtlichen Verfahren trägt die unterliegende Partei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Gegenseite. Dies gilt auch, wenn der Klient Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.

Kostenerstattungsansprüche des Klienten gegenüber dem Gegner oder der Staatskasse werden bereits jetzt in Höhe der Vergütungsforderung an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.

Der Klient wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten erster Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten besteht, auch wenn der Klient obsiegt.

6. Haftung

Wir haften für eigenes sowie für das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personen- und Gesundheitsschäden oder bei Übernahme einer Garantie. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Klienten übergebenen Unterlagen oder unrichtigen bzw. unvollständigen Informationen ergeben, soweit für uns kein Anlass bestand, an der Richtigkeit und Vollständigkeit zu zweifeln.

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Klient von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

7. Kommunikation

Die Kommunikation per E-Mail ist nicht geschützt vor Zugriffen Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherheit der per E-Mail übermittelten Informationen, sofern nicht eine besondere Verschlüsselung vereinbart wurde.

Sollte der Klient einen besonders sicheren Kommunikationsweg wünschen, so ist dies uns gegenüber ausdrücklich anzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass auch bei telefonischer Kommunikation keine absolute Sicherheit gewährleistet werden kann, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen.

8. Datenschutz und Verschwiegenheit

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Klienten nur, soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Berufsausübung bekannt gewordenen Tatsachen, soweit nicht der Klient uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Der Klient ist damit einverstanden, dass wir mandatsbezogene Informationen an diejenigen Personen weitergeben, die mit der Bearbeitung des Mandats befasst sind und ihrerseits einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

9. Mandatsbeendigung

Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Kündigung sind wir verpflichtet, den Klienten insoweit noch zu vertreten, als dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist, es sei denn, der Klient widerruft die Vertretungsvollmacht.

Nach Beendigung des Mandats werden wir dem Klienten auf Verlangen die Handakten herausgeben, soweit der Klient die bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche beglichen hat. Wir können von Unterlagen, die wir an den Klienten zurückgeben, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

Unsere Pflicht zur Aufbewahrung der mandatsbezogenen Unterlagen erlischt 10 Jahre nach Beendigung des Mandats.

10. Urheberrecht

Unsere Entwürfe, Muster, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie unsere im Rahmen des Mandats erstellten Dokumente unterliegen dem Urheberrecht. Der Klient erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweiligen Mandatszweck.

Die Weitergabe oder Veröffentlichung der von uns im Rahmen des Mandats erstellten Unterlagen an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, es sei denn, die Weitergabe oder Veröffentlichung ist zur Erfüllung des Mandats erforderlich.

11. Verjährung

Ansprüche des Klienten gegen uns verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Klient von den anspruchsbegründenden Umständen und unserer Person als Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Ersatzregelung zu setzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, unser Kanzleisitz.

Diese AGB wurden zuletzt am 15. Mai 2025 aktualisiert.